Anzeige wegen Beschneidung

Staatsanwaltschaft prüft Ermittlung gegen Rabbiner David Goldberg aus Hof

http://www.juedische-allgemeine.de/article/view/id/13824
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 Kein erwachsener Mann würde zulassen, das ihm jemand die Spitze seines Penis anschneidet, insbesondere, wenn die durchführende Person:

 

- dabei eine 3,000 Jahre alte Anleitung anwendet;

- ein religiöser Laie und kein Mediziner ist;

- beabsichtigt, es ohne Betäubung zu machen.

 

So verbelibt für religiöse Anführer als einzige Gelegenheit, die entsprecende Verstümmelung männlicher Kindesgenitalien

- es durchzuführen, noch bevor sie alt genug sind, um selbst darüber zu entscheiden,

- und während sie noch zu jung sind, um weizer zu erzählen, wie schmerzlich es ist (was für sie eine Gefahr wäre, weil liebende Eltern von der Praxis in Zukunft Abstand nehmen würden.)

 

1. Wo bleibt die Trennung von Kirche und Staat, wenn deutsche Parlamentarier diesbezüglich einen Rabbiner konsultieren?

2. Werden die Kindesinteressen bei den beratungen der Paramentarier und der Ethik-Kommission anwaltlich vertreten?

3. Wo heißt es für die Souveränität des Staates, wenn ein ausländischer Agent (der die Nichteinhaltung geltender Gesetze und Rechtsprechung propagiert) von parlamentariern angehört wird?

4. Wie kam er denn überhaupt zu dem Namen, "Metzger"?

5. Parlamentarier sind vor Strafverfolgung immun. Hr. Metzger nicht. Warum wurde er noch nicht wegen Anstiftung zur Verübung einer Straftat §26 StGB angeklagt (& wegen Fluchtgefahr festgenommen)?

6. Wo bleibt die öffentliche Empörung, wenn Hr. Metzger für sich das vermeintliche Recht in Anspruch nimmt, Säuglinge mit einem "Stempel" oder "Siegel" durch Messereingriff zu versehen. (Frauen, die zur Prostitution gezwungen werden, werden regelmäßig durch ihre Zuhälter gebrandmarkt. Ist es nur dann zulässig, wenn eine Religion es tut?)

7. Vor bloß 237 Jahren wurde letztmalig eine Hexe in Deutschland zum Tode verurteilt. Zeitgeschichtlich gesehen hätte dies zwar eine näher liegende Relevanz. Doch, würde dies der Gesellschaft mehr Nutzen als es die Opfer schädigt? Der gesunde Menschenverstand gebietet, auch hier dieselbe Frage zu stellen.

7. Wo bleibt die geschlechtliche Gleiberechtigung, geschweige denn die Logik, wenn die

Beschneidung von Mädchen mehrjährig bestraft wird und die von Jungen straffrei bleiben soll? Oder werden hier, je nach Religion, bestimmte Kinderverstümmelungspraktiken, bevorzugt?

8. Wo bleibt der Gleichheitsgrundsatz, wenn bestimmte afrikanische Religionen gegenüber bestimmten mittelorientalischen Religionen diesbezüglich bevorzugt werden?

 

 

Es ist doch klar, dass der Schutz von Säuglingen vor körperlicher Verstümmelung eine höhere Priorität haben muss als ihnen die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religion durch Bestempelung oder Siegel mithilfe eines Messers aufzuzwingen.